Todesfall – was tun?

Ein Todesfall im engen Umkreis trifft oft völlig unvorbereitet. Neben dem Schmerz, den es zu verarbeiten gilt, ist zusätzlich Organisatorisch viel zu bedenken. Wir geben Ihnen hier eine kleine Orientierungshilfe.

Bei einem Todesfall informieren Sie bitte umgehend Ihre Pfarre und ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Region.

Oft überlegen Menschen schon zu ihren Lebzeiten, wie und auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten – etwa ob sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen. Nehmen Sie dazu, wie auch für die Besprechung des Ablaufs und der Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten, Kontakt mit der Friedhofsverwaltung der zuständigen Pfarre auf.

Bereiten Sie für die Gespräche folgende Dokumente vor:
  • Todesanzeige,
  • Geburtsurkunde sowie
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen

Was darüber hinaus sofort zu erledigen ist:

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Nach einem Todesfall sollten Sie die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen: Testament, Versicherungen, Konten.

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Hatte der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung, müssen Sie diese am besten sofort informieren. Sonst riskieren Sie, dass der Versicherer die Zahlung verweigert.

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Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall müssen Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen.

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Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt. Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:

  • Arbeitgeber
  • Behörden und Ämter
  • Versicherungen
  • Geldinstitute
  • Rundfunkgebühren (GIS)
  • Gas- und Stromanbieter
  • Vereine, Organisationen, Gewerkschaften
  • Kommunikationsanbieter ((Mobil-)Telefon, Internet)
  • Wohnt der Verstorbene zur Miete: zügig kündigen. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters, es gilt weiter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
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