Diözesanleitung

Von hohen kirchlichen Ämtern: die leitenden Persönlichkeiten der Erzdiözese Salzburg und ihre Aufgaben auf einen Blick.

Erzbischof

Der Titel Erzbischof wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Sie leiten im Regelfall eine Kirchenprovinz.

Die Salzburger Erzbischöfe führen den Ehrentitel des „geborenen Legaten“ (lat. legatus natus). Als äußeres Zeichen dieser Stellung dürfen sie in ihrer Erzdiözese den Legatenpurpur – eine feierliche Kleidung, die wesentlich älter ist als das Purpurgewand der Kardinäle – tragen. Als einzige Erzbischöfe dürfen die Erzbischöfe von Salzburg seit 1854 den Legatenpurpur auch an der Römischen Kurie tragen.

Erzbischof der Erzdiözese Salzburg ist derzeit Franz Lackner.

Erzbischof Franz Lackner

Kapitelplatz 2, 5020 Salzburg

Weihbischof

Wenn die pastoralen Umstände einer Diözese es erforderlich machen, wird ein Diözesanbischof um die Ernennung eines Auxiliarbischofs bzw. Weihbischofs ersuchen, der ihn in vielen Agenden vertreten kann, unter anderem bei Weihehandlungen. Wenn im päpstlichen Ernennungsdekret nichts anderes vorgesehen ist, wird ein Auxiliarbischof zum Generalvikar oder Bischofsvikar für einen bestimmten Bereich ernannt. In wichtigen seelsorglichen Fragen berät sich der Bischof vor allem mit seinem Weihbischof; dieser gestaltet seine Arbeit zudem immer so, dass er in Übereinstimmung mit dem Bischof handelt, den er vertritt und unterstützt.

Weihbischof in der Erzdiözese Salzburg ist derzeit Hansjörg Hofer.

 

Generalvikar

Jeder Bischof ernennt einen Priester seiner Diözese zum Generalvikar, der mit ordentlicher ausführender Gewalt ausgestattet ist und ihm bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht. Ein Generalvikar hat dabei in der Regel alle Befugnisse des Bischofs, sofern nicht Sonderregelungen getroffen wurden. Er darf nicht gegen den Willen oder die Absicht des Diözesanbischofs handeln und ist diesem berichtspflichtig. Sein Amt endet unter anderem mit dem Ende der Amtszeit des Bischofs.

Generalvikar in der Erzdiözese Salzburg ist derzeit Roland Rasser.

Bischofsvikare

Wenn der Bischof es für die gute Leitung der Diözese erforderlich hält, setzt er einen oder mehrere Priester als Bischofsvikare ein, die teil an der ordentlichen Leitungsgewalt haben, bezogen auf ein bestimmtes Gebiet, für bestimmte Personenkreise oder besonders umschriebene Aufgabenbereiche (z. B. für die Orden, für Ehe und Familie, Diakone …).

Bischofsvikare dürfen ebenfalls nicht gegen den Willen oder die Absicht des Diözesanbischofs handeln und sind ihm berichtspflichtig; auch ihr Amt endet unter anderem mit dem Ende der Amtszeit des Bischofs.

 

Bischofsvikar für die Institute geweihten Lebens, Gesellschaften apostolischen Lebens, Säkularinstitute und die spirituellen Bewegungen ist derzeit Gottfried Laireiter

 

Domkap. KR Gottfried Laireiter

Bischofsvikar für die Seelsorge an Ehe und Familie und für die Ständigen Diakone ist derzeit Gerhard Viehhauser.

 

Bischofsvikar für Junge Kirche ist derzeit Harald Mattel.

Räte im Konsistorium

In der gemeinsamen Sitzung zur Beratung wesentlicher Themen in der Erzdiözese Salzburg treffen sich regelmäßig zwei Gremien, die den Erzbischof in der Leitung der Erzdiözese unterstützen, besonders in Fragen der Vermögensverwaltung, und dazu von ihm angehört oder um ihre Zustimmung gefragt werden. Die beiden Ratsgremien sind dabei meist aufeinander verwiesen, d. h. es sind beide anzuhören. Im Konsistorium, dem regelmäßigen Treffen, werden zudem wichtige generelle und/oder aktuelle Themen behandelt und beraten, um aus dem Gesamtüberblick der verschiedenen Amtsleiter auf die Situation der Erzdiözese eine passende Planung zu ermöglichen.

  • Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus Amtsleitern, die in Fragen des Rechts und Kirchenrechts sowie in wirtschaftlichen Fragen erfahren sind und für Agenden der Vermögensverwaltung ihr Wissen einbringen. In bestimmten wesentlichen Themen ergänzt der Diözesankirchenrat als Spezialausschuss diesen Rat; er billigt unter anderem Budget und Bilanz für die gesamte Leitung der Diözese, beschließt die Anpassungen des Kirchenbeitrags und erteilt dem Ökonomen (Finanzkammerdirektor) und der Finanzkammer die Entlastung.
  • Im Konsultorenkollegium sind sechs bis zwölf Priester ebenfalls zur Beratung des Erzbischofs und zur Beschlussfassung versammelt. Auf Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz übernimmt jeweils das Domkapitel die Aufgaben dieses Rats.

Vorsitzender der Konsitoriumssitzungen

Generalvikar Roland Rasser

 

Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats

  • Ordinariatskanzler Elisabeth Kandler-Mayr
  • Bischofsvikar Harald Mattel
  • Diakon Johannes Dines, Direktor der Caritas Salzburg
  • Lucia Greiner, Leiterin des Seelsorgeamts
  • Simon Ebner, Generalsekretär der Katholischen Aktion
  • Markus Welte, Referent für Erwachsenenbildung
  • Herwig Ortner, Direktor im Tagungshaus Wörgl
  • Erwin Konjecic, Leiter des Schulamts

Mitglieder des Salzburger Domkapitels, zugleich Konsultorenkollegium

Das Domkapitel besteht aus bis zu zwölf Kanonikern, die folgende Ämter bekleiden:

  • Weihbischof Hansjörg Hofer, Dompropst
  • OStR Raimund Sagmeister, Domdechant und Rektor des Amts für Schule und Bildung, Seelsorger der Seelsorgestelle Rehhof
  • Offizial Prälat Johann Reißmeier, Domkustos, Offizial des Metropolitan- und Diözesangerichts, Pfarrprovisor von Siezenheim
  • Generalvikar Roland Rasser, Stadtdechant der Stadt Salzburg, Dompfarrer der Stadt Salzburg
  • Gottfried Laireiter, Bischofsvikar für die Institute des geweihten Lebens und die spirituellen Bewegungen, Pfarrer in Neumarkt a. W.
  • Gerhard Viehhauser, Bischofsvikar für die Seelsorge an Ehe und Familie und für die Ständigen Diakone, Pfarrer in Salzburg-St. Blasius
  • Roland Kerschbaum, Diözesankonservator, Pfarrer in Elsbethen
  • Josef Zauner, Pfarrer in Thalgau und Regionaldechant für den Flachgau und den Tennengau
  • Tobias Giglmayr, Regens des Priesterseminars der Erzdiözese Salzburg

Stand: März 2022

 

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